{"id":123,"date":"2018-11-18T11:19:35","date_gmt":"2018-11-18T11:19:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rentenberatung-at.de\/?page_id=123"},"modified":"2024-04-16T19:46:12","modified_gmt":"2024-04-16T19:46:12","slug":"kosten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rentenberatung-at.de\/?page_id=123","title":{"rendered":"Kosten"},"content":{"rendered":"<p>Die T\u00e4tigkeit des Rentenberaters wird grunds\u00e4tzlich nach dem Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG) abgerechnet.<\/p>\n<p>Am Anfang steht eine <strong>ausf\u00fchrliche Erstberatung<\/strong>. In diesem pers\u00f6nlichen <strong>Gespr\u00e4ch<\/strong> werden die wichtigsten offenen Fragen gekl\u00e4rt, insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Wann gehe ich am besten in die Rente?<\/li>\n<li>Welche Abschl\u00e4ge fallen an? Wie kann ich diese vermeiden? Was kosten Ausgleichszahlungen?<\/li>\n<li>Wie hoch wird meine Rente sein, jeweils bezogen auf die m\u00f6glichen Varianten?<\/li>\n<li>Was wird von meiner Rente noch abgezogen? Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuer?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sie erhalten einen ersten \u00dcberblick zu Ihrem Anliegen. Ich erstelle Ihnen auf der Grundlage Ihrer letzten Rentenauskunft eine schriftliche Rentenprognose unter Ber\u00fccksichtigung der verschiedenen Rentenalternativen und Rententermine. Ein solches Gespr\u00e4ch dauert im Durchschnitt 60-90 Minuten.<\/p>\n<p><b>Die Geb\u00fchr f\u00fcr eine Erstberatung betr\u00e4gt in der Regel EUR 190,00 zzgl. Umsatzsteuer, insgesamt brutto EUR 226,10.<\/b><\/p>\n<p>Die Kosten k\u00f6nnen Sie steuerlich geltend machen.<\/p>\n<p>In der Regel werden die Fragen der meisten Mandanten bereits im Erstberatungstermin beantwortet und es herrscht Klarheit \u00fcber die verschiedenen Rentenoptionen.<\/p>\n<p>Fragen kostet nichts! <a href=\"https:\/\/www.rentenberatung-at.de\/?page_id=7\">Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.<\/a> Ich informiere Sie \u00fcber die zu erwartenden Kosten. Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sie k\u00f6nnen auch <a href=\"https:\/\/www.rentenberatung-at.de\/?page_id=47\">dieses Kontaktformular<\/a> verwenden.<\/p>\n<p>Soweit dar\u00fcber hinaus weitere T\u00e4tigkeiten erforderlich sind (z.B. die Vertretung im Widerspruchsverfahren, Vorbereitung und Begleitung eines Rentenantrags auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente), treffen wir hier\u00fcber eine individuelle Vereinbarung, die sich an den Werten des RVG orientiert.<\/p>\n<p>Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, \u00fcbernimmt diese m\u00f6glicherweise die Kosten des Rechtsbeistandes f\u00fcr die Erstberatung oder f\u00fcr ein eventuelles Widerspruchs- oder Klageverfahren. Gerne kl\u00e4re ich dies f\u00fcr Sie durch eine Anfrage bei der Versicherung.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegen\u00fcber der Deutschen Rentenversicherung unter den Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 63 Sozialgesetzbuch X und 193 Sozialgerichtsgesetz. Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu erstatten (\u00a7 63 Absatz 1 Sozialgesetzbuch X). Bitte beachten Sie, dass die tats\u00e4chlichen Kosten meiner T\u00e4tigkeit im Einzelfall die gesetzlichen Kosten \u00fcbersteigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Urteilsverfahren entscheidet das Sozialgericht, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Die gesetzliche Verg\u00fctung eines Rechtsbeistandes ist stets erstattungsf\u00e4hig (\u00a7 193 Absatz 3 Sozialgerichtsgesetz).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die T\u00e4tigkeit des Rentenberaters wird grunds\u00e4tzlich nach dem Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG) abgerechnet. Am Anfang steht eine ausf\u00fchrliche Erstberatung. 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