{"id":36,"date":"2018-05-01T15:31:23","date_gmt":"2018-05-01T15:31:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rentenberatung-at.de\/?page_id=36"},"modified":"2022-03-20T20:24:39","modified_gmt":"2022-03-20T20:24:39","slug":"aussteuerung-durch-die-krankenkasse","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rentenberatung-at.de\/?page_id=36","title":{"rendered":"Aussteuerung durch die Krankenkasse"},"content":{"rendered":"<h4>Dauerhaft krank und arbeitsunf\u00e4hig<\/h4>\n<p>Die sog. Nahtlosigkeitsregelung (\u00a7 145 SGB III) stellt die wichtigste Schnittstelle zwischen Arbeitsunf\u00e4higkeit und Erwerbsminderung (EM) dar. Denn der Feststellung einer EM geht h\u00e4ufig eine l\u00e4ngere Zeit der Arbeitsunf\u00e4higkeit voraus.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst hat der Arbeitnehmer im Fall der Arbeitsunf\u00e4higkeit Anspruch auf <strong>Entgeltfortzahlung f\u00fcr 6 Wochen<\/strong>.<\/p>\n<p>Besteht die Arbeitsunf\u00e4higkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ununterbrochen fort, erh\u00e4lt der gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer <strong>Krankengeld<\/strong> gem. \u00a7 44 SGB V.<\/p>\n<p>Anspruch auf Krankengeld besteht f\u00fcr <strong>maximal 78 Wochen (1,5 Jahre)<\/strong>. Ist mit Ablauf der 78 Wochen kein Ende der Arbeitsunf\u00e4higkeit in Sicht, wird der Arbeitnehmer von der Krankenkasse \u201e<strong>ausgesteuert<\/strong>\u201c.<\/p>\n<h4>Was sollte nun getan werden?<\/h4>\n<p>Rechtzeitig vor dem Auslaufen des Krankengeldes sollte man sich bei der Agentur f\u00fcr Arbeit <strong>arbeitslos melden<\/strong>, und zwar auch dann, wenn das zuletzt ausge\u00fcbte Arbeitsverh\u00e4ltnis formal betrachtet noch weiterbesteht.<\/p>\n<p>Es besteht nun das Problem, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt \u201ezur Verf\u00fcgung steht\u201c. Dies ist hier aber gerade nicht der Fall, da der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Der betroffene Arbeitnehmer sollte sich bei der pers\u00f6nlichen Arbeitslosmeldung im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten <strong>ausdr\u00fccklich der Arbeitsagentur zur Verf\u00fcgung stellen<\/strong>. Erlaubt es der Gesundheitszustand nicht, sich pers\u00f6nlich zu melden, ist ausnahmsweise die Vertretung durch eine andere Person zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Meldung bei der Arbeitsagentur und die Mitteilung, dass man zur Verf\u00fcgung steht, geht zun\u00e4chst auch ohne Vorlage einer AU-Bescheinigung, um die formellen Voraussetzungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Es sollte auf eine m\u00f6glicherweise bestehende Erwerbsminderung hingewiesen werden und auf eine Begutachtung bzgl. der Leistungsf\u00e4higkeit bestanden werden.<\/p>\n<p>Kommt die sozialmedizinische Begutachtung zum Ergebnis, dass die Person f\u00fcr mindestens 15 Stunden w\u00f6chentlich leistungsf\u00e4hig ist, wird regul\u00e4res ALG bewilligt.<\/p>\n<p>Stellt die Arbeitsagentur jedoch ein Leistungsverm\u00f6gen <strong>unterhalb von 15 Wochenstunden f\u00fcr voraussichtlich l\u00e4nger als 6 Monate<\/strong> fest, greift die Nahtlosigkeitsregelung.<\/p>\n<p>Durch die Nahtlosigkeitsregelung soll verhindert werden, dass die betreffende Person zwischen der Rentenversicherung, Krankenkasse und Agentur f\u00fcr Arbeit hin und her geschoben wird und dadurch m\u00f6glicherweise versicherungsrechtliche L\u00fccken entstehen. Die Vorschrift der Nahtlosigkeitsregelung soll ferner verhindern, dass unterschiedliche Auffassungen zwischen Arbeitsagentur und Rentenversicherungstr\u00e4ger hinsichtlich des Leistungsverm\u00f6gens entstehen.<\/p>\n<p>So soll dauerhaft, bis zur Feststellung der verminderten Erwerbsf\u00e4higkeit durch den Rentenversicherungstr\u00e4ger, der Anspruch auf das existenzsichernde Arbeitslosengeld sichergestellt werden.<\/p>\n<p>Regelm\u00e4\u00dfig wird die Arbeitsagentur daraufhin den Betroffenen auffordern, innerhalb eines Monats einen Reha -\/Teilhabeantrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Ergeben sich keine Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Arbeitsf\u00e4higkeit, kann die Rentenversicherung den Antrag in einen Rentenantrag umdeuten. Es l\u00e4uft dann auf eine Erwerbsminderungsrente hinaus.<\/p>\n<p>Dieser Antrag (Reha bzw. Teilhabe) sollte unbedingt gestellt werden, andernfalls kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen.<\/p>\n<p>Wird durch die Rentenversicherung jedoch festgestellt, dass Erwerbsf\u00e4higkeit besteht, endet der Anspruch auf das nahtlose Arbeitslosengeld. Vielmehr haben Sie dann u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind).<\/p>\n<p>Wichtig ist an dieser Stelle festzuhalten, dass eine versuchte Wiedereingliederungsma\u00dfnahme nicht zu einer Aufnahme einer Besch\u00e4ftigung im leistungsrechtlichen Sinne f\u00fchrt. Auch die Arbeitsunf\u00e4higkeit wird durch eine stufenweise Wiedereingliederung nicht beendet.<\/p>\n<p><strong>Ich berate Sie gerne zu den Fragen der Aussteuerung durch die Krankenkasse und sich daran anschlie\u00dfende M\u00f6glichkeiten. <\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dauerhaft krank und arbeitsunf\u00e4hig Die sog. 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