Berufsbild Rentenberater

Das Berufsbild des Rentenberaters oder: Was macht ein Rentenberater?

Die Tätigkeit des Rentenberaters ist im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Rentenberater können auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie betrieblichen und berufsständischen Versorgung tätig werden.

Rentenberater

  • stehen als unabhängige Vertreter für die Interessen ihrer Mandanten ein
  • üben einen geschützten Beruf aus. Nur entsprechend registrierte Personen dürften die Berufsbezeichnung „Rentenberater“ führen.
  • sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert
  • rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab
  • unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde

Fachkompetenz des Rentenberaters

Um als Rentenberater durch die Aufsichtsbehörde (in NRW ist dies das örtlich zuständige Oberlandesgericht) zugelassen zu werden, muss die Person besondere Fachkompetenz auf den oben aufgeführten Rechtsgebieten aufweisen. Dazu sind Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung sowie Kenntnisse der gemeinsamen, für alle Sozialleistungsbereiche geltenden Rechtsgrundsätze einschließlich des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und des sozialgerichtlichen Verfahrens nachzuweisen.

Weitere Voraussetzungen

Neben der theoretischen und praktischen Sachkunde muss der Rentenberater die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen. Schließlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.